Flockengraphit enthält bestimmte Verunreinigungen. Der Kohlenstoffgehalt und die Verunreinigungen in Flockengraphit werden gemessen. Bei der Analyse von Spurenverunreinigungen in Flockengraphit wird die Probe üblicherweise vorverascht oder nass aufgeschlossen, um Kohlenstoff zu entfernen. Die Asche wird mit Säure aufgelöst und anschließend der Gehalt an Verunreinigungen in der Lösung bestimmt. Heute erklären wir Ihnen, wie die Verunreinigung von Flockengraphit bestimmt wird:
Die Methode zur Bestimmung von Verunreinigungen in Flockengraphit ist die Veraschungsmethode, die einige Vorteile, aber auch einige Schwierigkeiten mit sich bringt.
1. Die Vorteile der Aschemethode.
Bei der Veraschungsmethode ist es nicht erforderlich, reine Säure zum Auflösen der Asche zu verwenden, um das Risiko der Einführung von zu messenden Elementen zu vermeiden, weshalb diese Methode häufiger verwendet wird.
2. die Schwierigkeit der Aschemethode.
Auch der Aschegehalt von Flockengraphit lässt sich nur schwer bestimmen, da die Ascheanreicherung ein Hochtemperaturbrennen erfordert. Bei hohen Temperaturen bleibt die Asche am Probengefäß haften und lässt sich nur schwer abtrennen. Zusammensetzung und Verunreinigungsgehalt lassen sich daher nicht genau bestimmen. Bestehende Methoden nutzen die Säureunempfindlichkeit von Platintiegeln. Sie verwenden den Platintiegel, um den Flockengraphit zu verbrennen und die Asche anzureichern. Anschließend wird die Probe im Tiegel direkt mit Säure erhitzt, um sie aufzulösen. Anschließend werden die Bestandteile der Lösung bestimmt und der Verunreinigungsgehalt im Flockengraphit berechnet. Diese Methode ist jedoch mit Einschränkungen verbunden, da Flockengraphit einen hohen Kohlenstoffgehalt aufweist, der den Platintiegel bei hohen Temperaturen spröde und brüchig machen und leicht brechen kann. Die Nachweiskosten sind sehr hoch, und eine breite Anwendung ist schwierig. Da sich Verunreinigungen in Flockengraphit mit herkömmlichen Methoden nicht nachweisen lassen, ist eine Verbesserung der Nachweismethode erforderlich.
Beitragszeit: 06.08.2021